231 Landtag, II. Kammer im Generallandesarchiv Karlsruhe | ||
[Kennziffern]
Gesamtzahl | 1.040 | |
"Material" | ||
Papierabzüge | ? | |
Filmnegative | ? | |
Glasnegative | ? | |
Filmdias | ? | |
Glasdias | ? | |
"Zeiten" | ||
<1901 | ? | |
1901-1944 | ? | |
>1944 | ? | |
"Digitalisiert" | ||
Anzahl | ? | |
Zugänglich | ? |
"231 Landtag, II. Kammer" ist Teilbestand (1 von 61) von Generallandesarchiv, Karlsruhe
[Beschreibung 1 von 1]
"1040 Fotos 1816-1939; Fotos: Ende 19. Jahrhundert - ca. 1934
Schwerpunkte: Porträtfotos (Visiteformat und größer) nahezu aller Abgeordneten der Ersten und Zweiten Kammer des Badischen Landtags.
Fotografen: Schuhmann&Sohn; Schulz&Suck; Suck, Oskar
Überlieferungsgeschichte: Die badische Verfassung von 1818 hatte ein parlamentarisches Zwei-Kammer-System geschaffen. Im Gegensatz zu den in der ersten Kammer versammelten Ständevertretern wurden die Volksvertreter der zweiten Kammer durch allgemeine Wahlen bestimmt, bei denen die Masse der Bürger ihre Stimme abgeben konnte. Die politischen Debatten im Karlsruher Ständehaus sollten beim Aufschwung der liberalen Bewegung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine nicht unbedeutende Rolle spielen. 1904 wurde das direkte Wahlrecht für die zweite Kammer eingeführt. Mit dem Ende der konstitutionellen Monarchie verschwand dann auch die erste Kammer des Landtages. Die badische Verfassung von 1919 beseitigte das Klassenwahlrecht und führte das Frauenstimmrecht ein. Am 30.1.1934 fand die Geschichte des Badischen Landtages mit dem nationalsozialistischen Gesetz über die Aufhebung der Volksvertretungen der Länder nach 115 Jahren ihr Ende. Das Archiv des Landtages wurde in den Jahren 1934 und 1942 an das Generallandesarchiv abgeliefert, die Fotos der Abgeordneten 1943."
[URL: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/inventar/struktur.php?anzeigeId= ... - Zuletzt besucht: 2007-04-24]