"Innerhalb der Gedenkstättenlandschaft gehört die Gedenkstätte Münchner Platz Dresden zu den Orten mit einer doppelten Vergangenheit. Sie beschäftigt sich mit der politischen Strafjustiz und ihren Opfern im Gebäudekomplex am Münchner Platz während der nationalsozialistischen Diktatur, der sowjetischen Besatzungszeit und der frühen DDR. Bis Ende 1956, als die DDR-Justiz das letzte Todesurteil am Münchner Platz vollstrecken ließ, wurde das 1907 als Königlich-Sächsisches Landgericht eröffnete Gebäude als Gerichtsort, Haftanstalt und Hinrichtungsstätte genutzt. Darüber hinaus bezieht die Gedenkstätte in ihre Forschungs- und Bildungsarbeit weitere Stätten des Justizmissbrauchs in der Stadt Dresden ein. Dazu gehörten das Oberlandesgericht Dresden in der Pillnitzer Straße und die mit ihm verbundene Untersuchungshaftanstalt II in der Mathildenstr. 59. Die so genannte Mathilde war eine Zweiganstalt der an das Dresdner Landgericht angegliederten Hauptanstalt in der George-Bähr-Str. 5.
Auch die Geschichte der Gedenkstätte selbst hat sich inzwischen zu einem eigenen Thema der Gedenkstättenarbeit entwickelt." |