"Zweck der Stiftung ist es, die Gedenkstätten als Orte der Trauer und der Erinnerung an die dort begangenen Verbrechen zu bewahren, wissenschaftlich begründet zu gestalten und sie in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sowie die Erforschung und Vermittlung damit verbundener historischer Vorgänge zu fördern. Dabei ist in der Gedenkstätte Buchenwald die Geschichte des nationalsozialistischen Konzentrationslagers mit Vorrang zu behandeln. Die Geschichte des sowjetischen Internierungslagers ist in angemessener Form in die wissenschaftliche und museale Arbeit einzubeziehen. In der Gedenkstätte Mittelbau-Dora ist die besondere Problematik des Mißbrauchs von Häftlingen für die Herstellung von Vernichtungswaffen zu berücksichtigen. Ferner ist die Geschichte der politischen Instrumentalisierung der Gedenkstätten zu Zeiten der Deutschen Demokratischen Republik darzustellen.
Zu den Aufgaben der Stiftung gehört insbesondere die Organisation und Durchführung von Dauer- und Wechselausstellungen, von wissenschaftlichen Kolloquien und kulturellen Veranstaltungen auf nationaler und internationaler Ebene, die Besucherbetreuung und die Jugendarbeit sowie auf die Gedenkstättenarbeit bezogene wissenschaftliche Dokumentation, Forschung und Publikation." (§ 2 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora) |