"Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, das gesamte in der Stadtverwaltung entstandene Schriftgut von bleibendem Wert (Akten, Schriftstücke, Karten und Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterialien sowie sonstige Informationsträger und maschinenlesbar auf diesen gespeicherte Informationen und Programme) zu übernehmen, zu erschließen, zu verwahren sowie allgemein nutzbar zu machen. Aufgaben, Stellung und Benutzung des Archivs sind durch Satzung geregelt. Diese basiert auf § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie auf dem Landesarchivgesetz Baden-Württemberg. Zentrale Aufgabe der Archive ist die Bewahrung wertvollen Kulturgutes für künftige Generationen.Die persönliche Archivbenutzung steht jedem offen. Eingeschränkt wird eine Benutzung bestimmten Archivguts nur aus rechtlichen sowie konservatorischen Gründen. Wem es nicht möglich ist, das Archiv persönlich aufzusuchen, kann seine Fragestellung auch in einem Brief formulieren. Weitere Informationen über Bestände, Publikationsreihen und Veranstaltungen des Stadtarchivs erhalten Sie unter www.rnd.de. Die Gebührenordnung finden Sie hier (pdf-Datei, 44 KB)
Erfassung, Erschließung und Bewertung sowie Übernahme des Schriftguts städtischer Ämter und ihrer Vorläufereinrichtungen
Erfassung, Erschließung und Bewertung sowie Übernahme von nicht-städtischem Sammlungsgut, Aufbau und Führung von Sammlungen
Unterhaltung einer wissenschaftlichen Präsenzbibliothek, Aufbau und Führung einer Bild- und Fotosammlung zur Dokumentation des sich wandelnden Stadtbilds
Führung der Stadtchronik
Benutzerdienst: Vorlage von Archivgut, Beantwortung schriftlicher Anfragen, Fertigung von Reproduktionen
Erforschung und Vermittlung der örtlichen Geschichte durch eigene Forschungen und Anregung von Forschungsprojekten. Zu diesem Zweck unterhält das Stadtarchiv mehrere Publikationsreihen.
Führung, Vorträge, Ausstellungen, Seminare u.a. archivpädagogische Angebote" Quelle: http://www.heidelberg.de/servlet/PB/menu/1088886_l1/index.html |