"Archive dienen vorrangig als sicherer Aufbewahrungsort für wichtiges Schriftgut, das zur Erforschung der Geschichte unentbehrlich ist. Das Stadtarchiv Achim hat die Aufgabe, das bei der Stadt Achim entstandene Schriftgut, das in den Registraturen für die laufende Verwaltungsgeschäfte entbehrlich ist, zu erfassen, zu bewerten und falls archivwürdig zu übernehmen. Im Archiv wird das Schriftgut dann verwahrt, konserviert, durch Verzeichnisse erschlossen und letztlich der interessierten Öffentlichkeit durch Vorlage oder Auskunftserteilung zugänglich gemacht. Hierzu ist das Archiv nach dem Niedersächsischen Archivgesetz verpflichtet.
Die Zuständigkeit des Stadtarchivs Achim ist auf das Schriftgut beschränkt, das sich auf das Stadtgebiet Achim bezieht, natürlich unter Einbeziehung der ehemals selbständigen Gemeinden Borstel (bis 1929), Baden, Bierden, Bollen, Embsen, Uesen und Uphusen (bis 1972).
Solange es in Achim noch kein Museum gibt, hat das Stadtarchiv auch die Aufgabe übernommen, bedeutsame Exponate der Regionalgeschichte zu sammeln." |